SGB 1
§ 24Leistungen der Sozialen Entschädigung
- 1.
- Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen,
- 2.
- Krankenbehandlung,
- 3.
- Leistungen zur Teilhabe,
- 4.
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit,
- 5.
- Leistungen bei Blindheit,
- 6.
- Entschädigungszahlungen,
- 7.
- Berufsschadensausgleich,
- 8.
- Besondere Leistungen im Einzelfall,
- 9.
- Leistungen bei Überführung und Bestattung,
- 10.
- Ausgleich in Härtefällen,
- 11.
- Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie
- 12.
- Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.7.2026 I Nr. 223
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR030150975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4cc0fd9277d169acc4e0f847ca693429c57c0d21b8e6e90aa3fb88664f4cbeb2