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SGB7§178Abs1V 2

§ 2Inkrafttreten

Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR293200020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 869a62fc9cffcac2555ac7877117bca6d9d97f9454b4e6d805df9e7c2406412c

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