Zum Gesetzesinhalt

SGB5§303fEÜV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 303f des Fünften Buch Sozialgesetzbuch

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 5.2.2025   +++)

Die V wurde als Artikel 3 der V v. 29.1.2025 I Nr. 27 vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 Abs. 2 dieser V am 5.2.2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR01B0C0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1babbe328445093b15e6c98c2d75547f8ab12d5f51ba36b5eb06eed297482869

XML-Quelle beim Herausgeber