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SEFFV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR436900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fc6e5dba85ea48420fb65527a8cfb38a81736a809d2bade7b0274068442c214e

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