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SeeSpbootV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich

Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
§ 1Geltungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Inbetriebnahme von Sportbooten oder Wassermotorrädern
§ 3CE-Kennzeichnung
§ 4Kennzeichnung von Wassermotorrädern im Inland
Abschnitt 3
 Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorrädern im Inland
§ 5Bootszeugnis
§ 6Zulassungsverfahren
§ 7Vermietung
§ 8Amtliche Kennzeichen
§ 9Unterhaltung
§ 10Besichtigung der Betriebsstätte und der Sportboote oder Wassermotorräder
§ 11Pflichten des Unternehmers
§ 12Pflichten der Mieter und Bootsführer
§ 13Beschränkungen und Ausnahmen
Abschnitt 4
 Gewerbsmäßige Folgenutzung im Inland
§ 14Sicherheitszeugnis
§ 15Fahrerlaubnis
Abschnitt 5
 Schlussvorschriften für Sportboote und Wassermotorräder im Inland
§ 16Ordnungswidrigkeiten
§ 17Überwachung
Abschnitt 6
 Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland
§ 18Vermietung im Ausland
§ 19Gewerbsmäßige Folgenutzung im Ausland
Anlage 1Bootszeugnis (§ 5)
Anlage 2Untersuchungsumfang (§ 6 Abs. 1)
Anlage 3Abnahmeprotokoll für Sportboote/Wassermotorräder (§ 6 Abs. 2)
Anlage 4Besetzung bei gewerbsmäßiger Folgenutzung (§ 15 Absatz 3)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 25.3.2025 I Nr. 100

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR345710002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0cb96e5be6511e4fb6280d1e66b8804eb82a3a7c159ccdd9cc84171587edc57b

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