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SeeLotsEigV

Anlage 1(zu § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2) Umfang der Seelotseignungsuntersuchung

Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 781)
Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
I. Grundsätzlicher Untersuchungsumfang (wie bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes)
Ärztliche LeistungInhaltGOÄ-ZifferSteigerungs-
faktor
AnamneseerhebungAusführliche Anamneseerhebung einschließlich Fragebogen13,5
GanzkörperuntersuchungKörperliche Untersuchung einschließlich RR-, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body-Mass-Index82,3
SehtestÜberprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden oder einem äquivalenten Verfahren12002,3
UrinuntersuchungUntersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut35111,15
ErgebnismitteilungBelehrung der untersuchten Person über den Inhalt des ZeugnissesIn Nummer 1 enthaltenentfällt
ZeugnisausstellungErfassung der Untersuchungsergebnisse im Seelotseignungsverzeichnis, Erteilung des Seelotseignungszeugnisses752,3
FarbsinnprüfungÜberprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter SystemeIn Nummer 8 enthaltenentfällt
II. Seelotsbezogene zusätzliche Untersuchungen
EKGElektrokardiographische Untersuchung mit Belastung6522,3
DämmerungssehenUntersuchung des Dämmerungssehens, ohne Blendung12342,3
Untersuchung des Dämmerungssehens, mit Blendung12352,3
BlutentnahmeBlutentnahme mittels Kanüle oder Katheter aus der Vene2501,8
BlutbildKleines Blutbild35501,15
Substrate, Metabolite, EnzymeGamma-GT3592.H11,15
GPT3595.H11,15
GOT3594.H11,15
HbA135611,15
Kreatinin3585.H11,15
LaboruntersuchungenZusätzliche Blutlaboruntersuchungen auf Anordnung des Seeärztlichen DienstesGemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriums-untersuchungen1,15
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Bek. v. 21.11.2022 I 2097 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR077710022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f16f1469df6d3dd01aac32dbbed1450ee247cef2549793fdd2d66059f150f20b

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