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SeeLAuFV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen

Abschnitt 1
Ausbildung
§ 1Ziel und Inhalte der Ausbildung
§ 2Aufbau und Dauer der Ausbildung
§ 3Zulassung zur Ausbildung
§ 4Durchführung der Ausbildung
§ 5Theoretische Ausbildung
§ 6Praktische Ausbildung
§ 7Ausbildungsnachweise
§ 8Abweichungen vom Ausbildungsgang
§ 9Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen
§ 10Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1
§ 11Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2
§ 12Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3
§ 13Prüfungsinhalte
§ 14Prüfungsentscheidung
§ 15Wiederholung der Prüfung
§ 16Rücktritt von der Prüfung
§ 17Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 18Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht
§ 19Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
§ 20Aufbewahrungsfrist
Abschnitt 2
Fortbildung
§ 21Fortbildungsverpflichtung
§ 22Fortbildungsplan
§ 23Nachweis
§ 24Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan
Anlage 2Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren
Anlage 3Bewertungsmaßstab
Anlage 4Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung
Anlage 5Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2
Anlage 6Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen
Anlage 7Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Anlage 8Fortbildungsrahmenplan
Anlage 9Muster Lehrgangsbeschreibung
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 9515-20 v. 25.2.2014 I 234 (SeeLAuFV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0310B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a98c158bbf636b8875661e91388dd0bcf267fc77639e0a91c8e52f549dee53e1

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