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SeeArbÜV

§ 9Inkrafttreten

Verordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen

Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR280000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1847dc045e54d9be21136767d0bd6895e549d8b43642aed375278cb06ac9b92c

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