SchwbAV
§ 22Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- 1.
- zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum im Sinne des § 16 des Wohnraumförderungsgesetzes,
- 2.
- zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse und
- 3.
- zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.11.2023 I Nr. 323
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004840988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c60911af9f274872957f7d9d09322842d4ca0a5c7185b4469fcf5e35a867b4c5