SchwarmfdPV
§ 17Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 26.8.2026 I Nr. 256
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR085200022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 07bc437ab04eab6e78d0853c9cb615f0a746995ff441045a6169aa55c5a5e287
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage SchwarmfdPV(zu § 17 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1
„… i der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen. Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV Schwarmfinanzierungsdienstleister: Berichtszeitraum: Prüfungszeitraum: Prüfungsstichtag: Prüfungsfeststellungen: Nr. Vo …“