SchriSeMstrV
§ 8Inkrafttreten
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 20 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR079900995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9714cc461b1a221197ee891b381f60f5d0bfdf23232599e1dfdffb916e62766c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 122 HwO
„(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft. (2) Die aufgrund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.“