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SchlMonAufhG

§ 2

Gesetz über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR220980967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3baca0450676ee4f86674d57b34594d75393c67346d796367c62b9eb72759fb9

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