SchLichtReklAusbV
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Applizieren mit und auf unterschiedlichen Werkstoffen,
- 2.
- Herstellen von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen,
- 3.
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 4.
- Bedienen von Arbeitsmitteln und -geräten,
- 5.
- Anwenden von Drucktechniken,
- 6.
- Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik,
- 7.
- Herstellen von Kommunikations- und Werbeanlagen, Leitsystemen, Messe- und Ausstellungsständen,
- 8.
- Befestigen und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen,
- 9.
- Warten, Demontieren und Reparieren von Kommunikations- und Werbeanlagen,
- 10.
- Entwerfen, Gestalten und Präsentieren von Kommunikations- und Werbekonzepten,
- 11.
- Beraten von Kunden,
- 12.
- Einrichten und Räumen von Arbeitsstätten;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:
- 1.
- Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik,
- 2.
- Grafik, Druck, Applikation;
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Manuelles und rechnergestütztes Erstellen technischer Unterlagen,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR049400012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a428915a5e6f4e9fcc1861e5011f454e6e9329c54f4a6e8da24f56404a7a699