SchKiSpVDBest 1
§ 8
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
- a)
- Organisation der Erzeugnisgruppenarbeit zur Gestaltung der Kooperationsbeziehungen zwischen Betrieben und Einrichtungen für die Herstellung, den Transport und den Absatz der Schüler- und Kinderspeisung,
- b)
- Erarbeitung von Orientierungen für die Durchsetzung der sozialistischen Intensivierung,
- c)
- Organisation und Durchführung von Erfahrungsaustauschen und Leistungsvergleichen,
- d)
- Koordinierung der Qualifizierungsmaßnahmen für die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in den Betrieben und Einrichtungen, die Schüler- und Kinderspeisung herstellen bzw. ausgeben, unabhängig von ihrer institutionellen Zuordnung und Bereitstellung von Ausbildungskapazitäten,
- e)
- Ermittlung des Bedarfs an Schüler- und Kinderspeisung und der zur Bedarfsdeckung erforderlichen Kapazitäten als Zuarbeit für die territorialen Kapazitätsbilanzen,
- f)
- Ermittlung des Bedarfs an küchentechnischen Ausrüstungen, einschließlich Speisentransportbehältern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR007170975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77d36c84837dbb941ad6a9791ae96bd829605f9bba46da2c381b643ba20ab5d7