SchKiSpVDBest 1
§ 13
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
- 1.
- Gemeinsame Weisung des Ministeriums für Handel und Versorgung, des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zur Sicherung der Trinkmilchversorgung der Schul- und Vorschulkinder in den Frühstückspausen vom 14. April 1967 (wurde direkt zugestellt),
- 2.
- Anweisung Nr. 13/73 vom 30. April 1973 zur Sicherung der Qualität und der Finanzierung der Schul- und Kinderspeisung (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Nr. 16),
- 3.
- Ergänzung der Anweisung Nr. 13/73 vom 30. September 1974 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Nr. 23),
- 4.
- Belieferung der Großverbraucher mit Erzeugnissen der Nahrungs- und Genußmittelindustrie und der Haushaltchemie - Änderung der Anweisung Nr. 54/63 und Anlage dazu (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 21. Januar 1966 Nr. 8).
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR007170975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77d36c84837dbb941ad6a9791ae96bd829605f9bba46da2c381b643ba20ab5d7