SchiLichtMstrV
§ 6Situationsaufgabe
- 1.
- Folienapplikationen auf zwei dreidimensionalen Kraftfahrzeugbauteilen, wobei eine im Digitaldruck bedruckte und laminierte Folie sowie eine unifarbene Folie ohne Luftkanaltechnik appliziert werden und
- 2.
- Erstellung eines Objektes, bestehend aus zwei Platten, dabei haben diese je eine Fläche von mindestens 700 Millimetern mal 700 Millimetern:
- a)
- auf die erste mit Putz beschichtete Platte, dessen Putzkörnung mindestens 2 Millimeter beträgt, ein manuell gezeichnetes Monogramm, Logo oder Piktogramm mittels Pause, Schablonier-Technik oder ähnlicher Technik übertragen und zweifarbig auslegen sowie
- b)
- auf der zweiten Platte mit frei wählbarer Oberflächenbeschichtung folgende Tätigkeit ausführen:
- aa)
- einen Profilbuchstaben oder Vollmaterialbuchstaben oder eine Glasplatte mit Blattmetall belegen und montieren oder
- bb)
- einen dreifarbigen Siebdruck mit Passer auf ein Schild, das mindestens eine Materialstärke von 3 Millimetern aufweist und dessen Material frei wählbar ist, oder auf einen textilen Werkstoff drucken und montieren.
- 1.
- Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit 40 Prozent,
- 2.
- Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 mit 60 Prozent, wobei die Gesamtbewertung der unter Buchstaben a und b ausgeführten Teilarbeiten dem arithmetischen Mittel der Bewertung entspricht.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-174 v. 18.6.2007 I 1173 (SchiLichtrMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR143900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb826657e443e535d0ae24ab29148d7737acd2e47956036fe35830b61be39e51