SchiLichtMstrV
§ 4Meisterprüfungsprojekt
- 1.
- die Planung mit
- a)
- Entwurfspräsentation mit Tag- und Nachtwirkung,
- b)
- mehrdimensionaler Produktionszeichnung als Dreitafelprojektion,
- c)
- Begründung der Gestaltung,
- d)
- Begründung der Materialauswahl,
- e)
- Befestigungskonzept,
- f)
- Schalt- und Belegungsplan,
- g)
- Gefährdungsbeurteilung für die Montagearbeiten,
- h)
- Kalkulation und Angebot,
- 2.
- die Durchführung mit Herstellung einer aktiv leuchtenden oder beleuchteten Werbeanlage sowie
- 3.
- die Kontrolle mit
- a)
- Dokumentation,
- b)
- Nachkalkulation,
- c)
- nach allgemein anerkannten Regeln der Technik erstelltem Prüfprotokoll und
- d)
- dokumentierter Präsentation.
- 1.
- die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterlagen, bestehend aus Entwurf mit Tag- und Nachtwirkung, mehrdimensionaler Produktionszeichnung als Dreitafelprojektion, Begründung der Gestaltung, Begründung der Materialauswahl, Befestigungskonzept, Schalt- und Belegungsplan, Gefährdungsbeurteilung für die Montagearbeiten, sowie Kalkulation, mit 30 Prozent,
- 2.
- die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und
- 3.
- die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten anhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus dem nach allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellten Prüfprotokoll, der dokumentierten Präsentation und der Nachkalkulation, mit 10 Prozent.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-174 v. 18.6.2007 I 1173 (SchiLichtrMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR143900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb826657e443e535d0ae24ab29148d7737acd2e47956036fe35830b61be39e51