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Allgemeine Hinweise

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR207590929

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1d92c040637af1fa87fc9322270a60c0a6c7ac0022e404dd096d56e454bdca6d

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