Zum Gesetzesinhalt

SchBerG

§ 24

Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung

(1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
(2) Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.
(3) Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 13.5.2015 I 706

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008990956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81ece09f6e309783280092a16bfc95f9455efc15dec74eefaf4634de533256b9

XML-Quelle beim Herausgeber