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SCEAG

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR191110006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 090dd465e2c6bb63b6b64beb18fab8cdbade853ad65519e7fc1d1b27eedc54ed

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Kontrolle der Gründung§ 3Eintragung§ 4Zulassung investierender MitgliederAbschnitt 2 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung§ 5Bekanntmachung§ 6Verschmelzungsprüfer§ 7Verbesserung des Umtauschverhältnisses§ 8Ausschlagung durch einzelne Mitglieder§ 9Gläubigerschutz bei VerschmelzungAbschnitt 3 Sitz und Sitzverlegung§ 10Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung§ 11Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; NegativerklärungAbschnitt 4 Aufbau der Europäischen GenossenschaftUnterabschnitt 1 Dualistisches System§ 12Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans§ 13Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans§ 14Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans§ 15Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans§ 16Informationsverlangen einzelner Mitglieder des AufsichtsorgansUnterabschnitt 2 Monistisches System§ 17Anmeldung und Eintragung§ 18Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats§ 19Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats§ 20Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats§ 21Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder§ 22Geschäftsführende Direktoren§ 23Vertretung§ 24(weggefallen)§ 25Angaben auf Geschäftsbriefen§ 26Anmeldung von Änderungen§ 27Aufstellung, Prüfung und Feststellung des JahresabschlussesUnterabschnitt 3 Generalversammlung§ 28Einberufung durch Prüfungsverband§ 29Mehrstimmrechte§ 30Stimmrechte investierender Mitglieder§ 31Sektor- und SektionsversammlungenAbschnitt 5 Jahresabschluss und Lagebericht§ 32Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts§ 33Offenlegung§ 34PrüfungAbschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften§ 35Zuständigkeiten§ 36Straf- und BußgeldvorschriftenAbschnitt 7 Schlussbestimmungen§ 37Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz§ 38Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie§ 39Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz