SBGWV
§ 53Wahlunterlagen
Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
- 1.
- die Wählerverzeichnisse,
- 2.
- die Wahlausschreiben,
- 3.
- die Wahlvorschläge,
- 4.
- die Bewerberliste,
- 5.
- die Stimmzettel,
- 6.
- die ungültigen Stimmzettel,
- 7.
- die Stimmzettelumschläge,
- 8.
- die ungültigen Stimmzettelumschläge,
- 9.
- die Wahlbriefe,
- 10.
- die verspätet eingegangenen Wahlbriefe,
- 11.
- die vorgedruckten Erklärungen,
- 12.
- die Wahlniederschrift,
- 13.
- die Einsprüche einschließlich der über sie getroffenen Entscheidungen und
- 14.
- der Vermerk über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 21.02.2025 I Nr. 55
Sonst: Ersetzt V 51-3-4 v. 18.3.1997 I 558 (SBGWV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR150610017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbe55454192eb0ebda9351b7703845b6698eede3abc18407091440b8b18c0023