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SBGG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2024 +++)

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 19.6.2024 I Nr. 206 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 dieses G mit Ausnahme des § 4 am 1.11.2024 in Kraft. § 4 tritt gem. Art. 13 Abs. 2 am 1.8.2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CE0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95c8d7f3652d5a3d65751d3c54319aca48e990a9f2a9ace2aa7fffce6ebe51ea

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