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SanOAAusbGV

§ 3Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 4.8.2019 I 1147

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010400013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4d6b92881777dfb12abd69553fbf26bb91f73493ea44910c63d4e8bd97b7802

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