Zum Gesetzesinhalt

SanktDG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.12.2022 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 19.12.2022 I 2606 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 26 Abs. 1 dieses G am 28.12.2022 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR260610022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f662089ea483711bcb39f1ecc489bbe3a891dd6f3e485a98f90f61a204fc6b30

XML-Quelle beim Herausgeber