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GSA Fleisch

§ 5Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 369

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR257200017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 342b272c9d5af42d92620cb9a32c079682d20b07084703b243bded0292adfe61

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