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GSA Fleisch

§ 1Zielsetzung

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 369

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR257200017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 342b272c9d5af42d92620cb9a32c079682d20b07084703b243bded0292adfe61

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