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SachenR-DV

§ 14Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts

Diese Verordnung tritt am 11. Januar 1995 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR390000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea22f74ecc89b99886417282fe180f4cfc0443c7f4f488b90cb9845ae3cd6b3e

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