SachBezV 1994
§ 6Inkrafttreten
Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 1994
- 1.
- bei laufendem Arbeitsentgelt für das Arbeitsentgelt, das für die im Jahr 1994 endenden Lohnzahlungszeiträume gewährt wird,
- 2.
- bei einmaligen Einnahmen für das Arbeitsentgelt, das im Jahr 1994 gewährt wird.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.12.1984 I 1642,
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.12.1993 I 2171
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031560977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59aa248d6a11911c77a39304943d7aca0a69935e2fdd9b6aee785504ec1524d9