SaatV
§ 4Antrag
Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
- 1.
- bei Basissaatgut,
- a)
- dass der Feldbestand aus Vorstufensaatgut der angegebenen Sorte erwächst, das nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung vom Züchter oder unter seiner Aufsicht und nach seiner Anweisung gewonnen worden ist;
- b)
- im Falle von Sorten, deren Pflanzen durch Kreuzung bestimmter Erbkomponenten erzeugt werden, ferner, dass der Feldbestand aus Saatgut der angegebenen Erbkomponenten erwächst; soweit diese Erbkomponenten bestimmte Funktionen haben (mütterlicher, väterlicher Elternteil), sind diese jeweils anzugeben;
- 2.
- bei Zertifiziertem Saatgut oder Zertifiziertem Saatgut erster Generation,
- a)
- dass der Feldbestand aus Basissaatgut oder anerkanntem Vorstufensaatgut erwächst;
- b)
- im Falle von Sorten, deren Pflanzen durch Kreuzung bestimmter Erbkomponenten erzeugt werden, ferner, dass der Feldbestand aus Saatgut der angegebenen Erbkomponenten erwächst; soweit diese Erbkomponenten bestimmte Funktionen haben (mütterlicher, väterlicher Elternteil), sind diese jeweils anzugeben;
- c)
- bei der Verwendung von Saatgut einer Sorte als Erbkomponente zur Erzeugung von Saatgut einer Hybridsorte ferner, dass das Saatgut der als Erbkomponente verwendeten Sorte anerkannt war; im Falle der Verwendung einer Hybridsorte als Erbkomponente, dass das Saatgut dieser Sorte als Zertifiziertes Saatgut anerkannt war;
- 3.
- bei Zertifiziertem Saatgut zweiter Generation, dass der Feldbestand aus Zertifiziertem Saatgut erster Generation, Basissaatgut oder anerkanntem Vorstufensaatgut erwächst;
- 4.
- bei Zertifiziertem Saatgut dritter Generation, dass der Feldbestand aus Zertifiziertem Saatgut erster oder zweiter Generation, Basissaatgut oder anerkanntem Vorstufensaatgut erwächst.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.2.2006 I 344;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 23.5.2025 I Nr. 138
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001460986
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3c85cb4f536a4b53ff84b2747a1962fdc42d957d857bfce722769685a6ed3ef8