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SaatBeihV 1993

§ 1Anwendungsbereich

Saatgutbeihilfeverordnung

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut hinsichtlich der Gewährung einer Beihilfe.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 16.2.1995 I 217

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR175600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8a302068b6528a889154520bdff4ecac582ce232adf7d220476a3ceb02bbf80f

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