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SaarGlV

§ 3

Verordnung über die Gleichstellung von aus dem Saargebiet verdrängten Deutschen

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010740953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a94d33ebd210e8831bc0857f17015a9d841bf8d5e7c0bea4f51243cf97434b4

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