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SÜFV

§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2007 (BGBl. I S. 2294), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 2.12.2025 I Nr. 301

Sonst: Ersetzt V 12-10-2 v. 30.7.2003 I 1553 (SÜFV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0210A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 80d8b73f0225530c766f9514f2ce84ed5da7e0e8a38f82306c819e0fa500e1e1

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