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SüßwAusbV

§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik vom 3. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1911), die zuletzt durch Artikel 2 § 34 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044400014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e7a6e6e51576310d80181bdfdfc22d57230270cee4f5fc6b9ef625fdffbbd76

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