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RWBestV 2025

§ 6Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0940A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e106add61a10f5836d93bdfd876728ceae76ba4413f8b16942196564a048b4c6

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