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RWBestV 2025

§ 4Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0940A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e106add61a10f5836d93bdfd876728ceae76ba4413f8b16942196564a048b4c6

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