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RWBestV 2024

§ 6Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C20A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b8f566e54a4125bb1e9c3ab822b9018ee8c72c30738aefe280e0cf46101bcc4

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