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RWBestV 2024

§ 4Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2024 18,15 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C20A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b8f566e54a4125bb1e9c3ab822b9018ee8c72c30738aefe280e0cf46101bcc4

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