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RSGAbsEntgV

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die staatliche Absicherung nach dem Reisesicherungsfondsgesetz

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2027 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 4 mWv 1.11.2027 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR496200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6f63de27409f1165aac7de9592d5efbc43b09d46600a7687fc714c7dda46e679

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