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RohrFLtgV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 3.10.2002 +++)

Die V wurde als Artikel 4 der V v. 27.9.2002 I 3777 von der Bundesregierung nach Anhörung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und der beteiligten Kreise, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 8 Abs. 1 dieser V am 3.10.2002 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 224 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR380900002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ff4737f9405d3c9df6262c90a525ab3726b23a0e791670c4de94a7b71887f09

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