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RheinSchPersV

Anlage E2Programm der Lehrgänge für Besatzungsmitglieder von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

(Fundstelle: BGBl. II 2016, S. 706 - 707)
A.
Theoretischer Teil des Lehrgangs
Der theoretische Teil des Lehrgangs umfasst folgende Themen:
1.
Gesetzgebung
1.1
Gesetzgebung in Bezug auf Fahrzeuge, die Flüssigerdgas als Brennstoff nutzen (ADN, RheinSchPV, RheinSchUO, Richtlinie (EU) 2016/1629 und ggf. neue Entwicklungen)
1.2
Vorschriften der Klassifikationsgesellschaft
1.3
Relevante Gesetzgebung für Gesundheit und Sicherheit
1.4
Relevante lokale Vorschriften und Genehmigungen (insbesondere in den Hafengebieten)
2.
Einführung zu Flüssigerdgas (LNG)
2.1
Definition für Flüssigerdgas (LNG), kritische Temperaturen, Gefahren im Zusammenhang mit Flüssigerdgas (LNG), atmosphärische Bedingungen
2.2
Zusammensetzungen und Eigenschaften von Flüssigerdgas, Qualitätszertifikate für Flüssigerdgas (LNG)
2.3
SDBl (Sicherheitsdatenblatt): Physikalische und Produkteigenschaften
2.4
Umwelteigenschaften
3.
Sicherheit
3.1
Gefahren und Risiken
3.2
Risikobewertung
3.3
Risikomanagement
3.4
Sicherheitsrolle an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen)
3.5
Gefährdete Bereiche
3.6
Brandschutz
3.7
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
4.
Technische Aspekte des LNG-Systems
4.1
Allgemeine Anordnung und Betriebshandbuch
4.2
Erläuterung der Wirkungsweise von Flüssigerdgas
4.3
LNG-Bunkersystem
4.4
Bilgenlenzsystem und Auffangschalen
4.5
LNG-Behältersystem
4.6
Gasaufbereitungssystem
4.7
LNG-Leitungssystem
4.8
Gasversorgungssystem
4.9
Maschinenräume
4.10
Belüftungssystem
4.11
Temperaturen und Drücke (Lesen eines Druck- und Temperaturverteilungsplans)
4.12
Ventile (insbesondere Hauptgasbrennstoffventil)
4.13
Überdruckventile
4.14
Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme
4.15
Alarme und Gasdetektion
5.
Wartung und Prüfung des LNG-Systems
5.1
Tägliche Instandhaltung
5.2
Wöchentliche Instandhaltung
5.3
Regelmäßige wiederkehrende Instandhaltung
5.4
Fehler
5.5
Dokumentation der Instandhaltungsarbeiten
6.
Bunkern von Flüssigerdgas
6.1
Kennzeichen gemäß RheinSchPV
6.2
Liege- und Festmachbedingungen für das Bunkern
6.3
Verfahren für das Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
6.4
Gasentleerung und Spülung des LNG-Systems
6.5
Einschlägige Prüflisten und Auslieferungszertifikat
6.6
Sicherheitsmaßnahmen beim Bunkern und Evakuierungsverfahren
7.
Vorbereitung des LNG-Systems für Instandhaltungsarbeiten des Fahrzeugs
7.1
Gasentleerung und Spülung des LNG-Systems vor dem Werftaufenthalt
7.2
Inertisierung des LNG-Systems
7.3
Verfahren zum Entleeren des LNG-Lagertanks
7.4
Erste Befüllung des LNG-Lagertanks (Abkühlung)
7.5
Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt
8.
Notfallszenarien
8.1
Notfallmaßnahmen und Sicherheitsrolle an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen)
8.2
Verschüttung von Flüssigerdgas (LNG) auf dem Deck
8.3
Hautkontakt mit Flüssigerdgas (LNG)
8.4
Verschüttung von Flüssigerdgas (LNG) in geschlossenen Räumen (z. B. in den Maschinenräumen)
8.5
Verschüttung von Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas in den Räumen zwischen den Barrieren (doppelwandiger Tank, doppelwandige Leitung)
8.6
Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks
8.7
Brand in den Maschinenräumen
8.8
Spezifische Gefahren beim Transport von Gefahrgütern
8.9
Festfahren / Kollision des Fahrzeugs
8.10
Notfallmaßnahmen der einsatzfähigen Wache
8.11
Notfallmaßnahmen während der Fernüberwachung
B.
Praktischer Teil des Lehrgangs
Der praktische Teil des Lehrgangs umfasst die folgenden Themen:
1.
Vertrautmachen mit dem Inhalt des Managementsystems des Schiffs, insbesondere der Teile zum LNG-System
2.
Kontrolle des Sicherheitsbewusstseins und der Verwendung der Sicherheitsausrüstung für Flüssigerdgas (LNG)
3.
Kontrolle der Kenntnisse der entsprechenden Bordunterlagen (Sicherheitsrolle und Betriebshandbuch)
4.
Kenntnisse der Ventile (insbesondere Hauptgasbrennstoffventil)
5.
Kenntnisse der Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme
6.
Kenntnisse der Verfahren zur Instandhaltung und Kontrolle des LNG-Systems
7.
Kenntnisse des Bunkerverfahrens und Vertrautmachen mit dem Bunkerverfahren
8.
Kenntnisse der Instandhaltungsverfahren für Werftaufenthalte
9.
Kenntnisse zu den Notfallszenarien
10.
Brandbekämpfung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 iVm Anlage 4 V v. 20.5.2021 II 442

Sonst: Diese V ist gem. Art. 1 § 13 V v. 5.4.2023 II Nr. 105 mWv 14.4.2023 nicht mehr anzuwenden

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130030011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4ab0fdadc865fe2b41ace51b1d6dcc75248ea8764de185bf5fcab2ae69d5f5fd

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