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RheinSchPersV

Anlage D8Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Radarpatentes

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

(Fundstelle: BGBl. II 2011, Anlageband zu Nr. 33, S. 104 - 105)

TEIL A — Theoretischer Teil
1.Radartheorie
1.1Funkwelle, allgemein
1.2Geschwindigkeit der Funkwellenausbreitung
1.3Reflektieren der Funkwelle (Radarreflektoren)
1.4Arbeitsweise von Radar
1.5Kennungsgrößen von Navigationsradaranlagen für die Binnenschifffahrt
1.5.1Frequenzbereich
1.5.2Sendeleistung
1.5.3Sendepulsdauern
1.5.4Antennendrehzahlen
1.5.5Antenneneigenschaften
1.5.6Sichtgeräte (Anzeigen und Bedienfunktion)
1.5.7Sichtschirmdurchmesser
1.5.8Entfernungsbereiche
1.5.9Nahauflösung
1.5.10Radiale Auflösung
1.5.11Azimutale Auflösung
2.Auswertung des Radarbildes
2.1Standort der Antenne auf dem Bildschirm; Kurslinie
2.2Ermittlung von Lage, Kurs und Drehbewegung des eigenen Schiffes
2.3Bestimmen von Abständen und Entfernungen
2.4Erkennen des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer (Stilllieger, entgegenkommende Schiffe, mitlaufende Schiffe)
2.5Bedeutung der Hilfen zur Radarbildauswertung (Vorauslinie, Entfernungsmessringe, Nachleuchtspur, Dezentrierung)
2.6Grenzen der Informationsmöglichkeiten durch Radar
2.7(weggefallen)
3.Radarbildstörungen
3.1Vom eigenen Schiff ausgehende Störungen und mögliche Maßnahmen zu deren Verminderung
3.1.1Aufsplittung der Antennenkeule
3.1.2Abschattungen (blinde Sektoren)
3.1.3Mehrfachreflektionen (z. B. in Laderäumen)
3.2Von der Umgebung ausgehende Störungen und mögliche Maßnahmen zu deren Verminderung
3.2.1Störungen durch Regen oder Wellengang
3.2.2Streufelder (z. B. an Brücken)
3.2.3Mehrfachreflexionen
3.2.4Scheinziele
3.2.5Abschattungen
3.2.6Mehrwegausbreitung
3.3Erscheinungsbild der von anderen Radaranlagen ausgehenden Störungen sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung
4.Bedienung des Radargerätes
4.1Einschaltzeit, Bereitschaft
4.2Grundeinstellung, Abstimmung
4.3Einstellung von Kontrast und Helligkeit
4.4Einstellung der Verstärkung
4.5Einstellung der Dämpfungen und Filter
4.6Beurteilung der Bildqualität
5.Wendegeschwindigkeitsanzeiger
5.1Wirkungsweise
5.2Anwendungsmöglichkeiten
6.Besondere polizeiliche Vorschriften
6.1Verwendung von Funk, Schallzeichen, Kursabsprachen
6.2Materielle Mindestausstattung des Schiffes für die Radarfahrt
6.3Personelle Mindestausstattung und Fähigkeiten für die Radarfahrt
TEIL B — Praktischer Teil
1.Maßnahmen vor der Abfahrt
1.1Einschalten, Einstellen und Funktionskontrolle der Geräte
1.2Interpretation des Radarbildes
1.3Aufgabenverteilung an Bord
2.Fahren mit Radar
2.1Fahren und Wenden in stillen und fließenden Gewässern
2.2Einfahrt in einen Hafen oder schmales Gewässer – Ausfahrt aus einem Hafen oder einem schmalen Gewässer mit Funkabsprache und Schallzeichen
2.3Begegnen und Überholen
2.4Halten an einem bestimmten Punkt
2.5Erläuterung des Radarbildes
2.6Erteilen von Ruderkommandos an den Rudergänger
2.7Verhalten bei besonderen Vorkommnissen (z. B. gefährliche Verkehrssituationen oder Ausfall von Geräten).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 iVm Anlage 4 V v. 20.5.2021 II 442

Sonst: Diese V ist gem. Art. 1 § 13 V v. 5.4.2023 II Nr. 105 mWv 14.4.2023 nicht mehr anzuwenden

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130030011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4ab0fdadc865fe2b41ace51b1d6dcc75248ea8764de185bf5fcab2ae69d5f5fd

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