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RheinSchPersV

§ 5.08Art des Nachweises der Befähigung

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

1.
Die Befähigung zum Sachkundigen in der Fahrgastschifffahrt wird nach bestandener Abschlussprüfung mit einer Bescheinigung als Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt nach dem Muster der Anlage C1 bescheinigt, die von der zuständigen Behörde oder der Ausbildungsstelle ausgestellt wird.

Nach Teilnahme am Auffrischungslehrgang verlängert die zuständige Behörde oder die Ausbildungsstelle die Bescheinigung des Teilnehmers als Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt um fünf Jahre oder stellt eine neue Bescheinigung aus.
2.
Nach bestandener Abschlussprüfung und auf Vorlage der Schulungsnachweise stellt die zuständige Behörde eine Bescheinigung über die Befähigung zum Ersthelfer nach dem Muster der Anlage C2 aus oder verlängert diese. Als Bescheinigungen gelten auch die Dokumente der nationalen oder regionalen Organisationen des Roten Kreuzes und vergleichbarer nationaler oder regionaler Rettungsorganisationen, die von der ZKR bekannt gemacht werden.
3.
Auf Vorlage der Schulungsnachweise stellt die zuständige Behörde eine Bescheinigung über die Befähigung zum Atemschutzgeräteträger nach dem Muster der Anlage C3 aus oder verlängert diese.

Diese Schulungsnachweise gelten als Bescheinigung, wenn sie von einer nach dem nationalen Recht der Rheinuferstaaten oder Belgiens anerkannten Ausbildungsstelle ausgestellt und von der ZKR bekannt gemacht worden sind.
4.
Die Bescheinigung Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt nach Anlage C1, die Bescheinigung Ersthelfer nach Anlage C2 und die Bescheinigung Atemschutzgeräteträger nach Anlage C3 können in einem einzigen Dokument nach Anlage C4 zusammengefasst werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 iVm Anlage 4 V v. 20.5.2021 II 442

Sonst: Diese V ist gem. Art. 1 § 13 V v. 5.4.2023 II Nr. 105 mWv 14.4.2023 nicht mehr anzuwenden

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130030011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4ab0fdadc865fe2b41ace51b1d6dcc75248ea8764de185bf5fcab2ae69d5f5fd

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