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RheinMainDonSchStrG

§ 7Inkrafttreten

Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 40 G v. 19.9.2006 I 2146

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR225210967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e188d07c9652d27d388b10c2d76ceba50b0c8efc41c9215511244a835f963d7

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