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RheinMainDonSchStrG

§ 5Sperrtor bei Bug

Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse

Das Sperrtor im linken Regnitzarm bei Bug gehört zur Bundeswasserstraße. Die Betriebsordnung wird im Einvernehmen zwischen dem Bund und Bayern aufgestellt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 40 G v. 19.9.2006 I 2146

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR225210967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e188d07c9652d27d388b10c2d76ceba50b0c8efc41c9215511244a835f963d7

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