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RevierjAusbStEignV 2011

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Revierjäger und zur Revierjägerin

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 28. Dezember 1982 (BGBl. 1983 I S. 7) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 Abs. 27 G v. 23.5.2017 I 1228

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023000011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4d93d75f1467c4a2004e6004508611ed1688c0acbb7d8df2661b09cd471f3eca

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