Zum Gesetzesinhalt

RevierjagdMeisterPrV

§ 8Anforderungen und Prüfungsinhalte

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und Revierjagdmeisterin

(1) Im Prüfungsteil Betriebs- und Unternehmensführung soll der Prüfling nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
1.
Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Strukturen von Jagdbetrieben,
2.
Kontrollieren und Bewerten von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen,
3.
Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen,
4.
Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investition und Finanzierung sowie der Einflüsse von Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
5.
Bewerten von Betriebs- und Arbeitsorganisation,
6.
Beobachten und Bewerten von Märkten,
7.
Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Vermarktung, der Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit,
8.
Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften sowie
9.
Anwenden der Grundsätze betriebswirtschaftlicher Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-13-2 v. 28.12.1982, 1983 I 3 (RevierjMeistPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR049900019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 609eeac4a4d748d5a9cdf271e4380204bb4d0be4a9e2eba1c5cbe39b4ee529ec

XML-Quelle beim Herausgeber