RestMAProRestPrV
§ 6Handlungsbereich „Methoden zum Erhalt, zur Restaurierung und Konservierung von Kulturerbe anwenden und weiterentwickeln“
- 1.
- Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmethoden vergleichend analysieren, deren Eignung zur Zielerreichung abwägen und für die strategische Planung nutzen,
- 2.
- historische Quellen und wissenschaftliche Forschungsergebnisse projektbezogen und objektbezogen analysieren und bewerten,
- 3.
- historische Methoden durch empirische und experimentelle Verfahren wiedergewinnen, traditionelle Methoden erhalten und weiterentwickeln,
- 4.
- neue Methoden entwickeln und in bestehende Verfahren integrieren,
- 5.
- neue Anwendungen für historische und traditionelle Techniken konzipieren und erproben,
- 6.
- handwerkliche Praxis und Theorie als Beitrag zur kulturellen Nachhaltigkeit sichern, fortschreiben und als Informationsquelle für spätere Generationen verfügbar machen,
- 7.
- Gutachten bewerten und unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erstellen,
- 8.
- Forschungsbedarfe erkennen sowie an der Entwicklung, Planung, Realisierung und Umsetzung von Forschungsprojekten mitwirken,
- 9.
- Methoden und Prozesse mit Vertretern und Vertreterinnen unterschiedlicher Fachdisziplinen sowie mit Forschungsbeteiligten erörtern und mit diesen zusammenarbeiten,
- 10.
- Fachöffentlichkeit informieren sowie Ergebnisse präsentieren und veröffentlichen.
Sonst: Ersetzt V 7110-20-10 v. 3.12.2019 I 2542 (RestauratorHw-PrüfV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR293400020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c2af95e95038eb5dff2895160774d94a0599aa32fe2a4402dc4c4594c432697d