RentÜG
§ 5Inhalte der Digitalen Rentenübersicht
Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht
- 1.
- die letzte verfügbare Standmitteilung,
- 2.
- allgemeine Angaben zur Vorsorgeeinrichtung, für Rückfragen zum jeweiligen Altersvorsorgeanspruch insbesondere Kontaktinformationen der Vorsorgeeinrichtung sowie das bei der Vorsorgeeinrichtung verwendete Kennzeichen der Kundin oder des Kunden,
- 3.
- allgemeine Angaben zum Altersvorsorgeprodukt, insbesondere Angaben zur Bezeichnung, zur Art, zur Zuordnung zur gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge, zur Art der Auszahlung der Leistung sowie zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung sowie den Stichtag der Angaben,
- 4.
- wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen, differenziert nach der Art der Auszahlung als Einmalbetrag oder laufende Rente sowie differenziert nach garantierten und prognostizierten Werten, soweit diese in den Standmitteilungen ausgewiesen werden,
- 5.
- weitere Angaben zum Leistungsumfang, insbesondere, ob das Altersvorsorgeprodukt eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung oder beides umfasst, ob auf die Leistungen nach jeweils geltender Rechtslage Steuern oder Sozialabgaben oder beides zu entrichten sind und ob die Leistungen in der Rentenbezugsphase angepasst werden.
Stand: Geändert durch Art. 65 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR015410021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cab36ab333f2661bdca70563da477e47976e1430713d3feedffd05f042489f96