ReiseKfmAusbV 2011
§ 7Abschlussprüfung
- 1.
- Geschäftsprozesse im Tourismus,
- 2.
- Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette,
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 4.
- Fallbezogenes Fachgespräch.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Produkte und Leistungen gestalten, organisieren und abwickeln,
- b)
- Marketingstrategien entwickeln und umsetzen,
- c)
- Betriebsabläufe organisieren
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Steuerung und Kontrolle der touristischen Dienstleistungen sowie der innerbetrieblichen Prozesse durchführen und hierauf bezogene Rechenvorgänge bearbeiten,
- b)
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und zur Entscheidungsvorbereitung auswerten,
- c)
- kaufmännische Schlussfolgerungen aus betrieblichen Kennzahlen für den Betriebserfolg ableiten und Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Kalkulationen durchführen
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen,
- b)
- Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden- und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren,
- c)
- wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten
- 2.
- der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B zugrunde zu legen; dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.
| 1. | Geschäftsprozesse im Tourismus | 40 Prozent, |
| 2. | Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette | 20 Prozent, |
| 3. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent, |
| 4. | Fallbezogenes Fachgespräch | 30 Prozent. |
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR095300011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04cbbd35f4fb0ea6f86eebfd4fc85827de049e4ce3664a99a9887b90efc5d2f0