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ReföDG

Art 14 Übergangsvorschriften

Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 17 G v. 19.2.2006 I 334

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR032209997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 991caaff5dabc05664f0141fe1e120b6d69ae9224527099f0e93e81da88d06ed

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